AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Haus & Hof Krause – Roth – Oettershagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haus & Hof Krause - Inhaber: Timo Krause

 

Haus & Hof Krause - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Inhaber: Timo Krause


§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Haus & Hof Krause (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Dienstleistungen, Handwerksleistungen, Renovierungsarbeiten, Innenausbau, Gartenbau, Außenanlagen, Hausmeisterleistungen, Montagearbeiten, Transporte und sonstige vereinbarte Leistungen. 

 

2. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Haus & Hof Krause diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

4. Haus & Hof Krause ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet erscheint

 

§2 Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

1. Angebote von Haus & Hof Krause sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.


2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

* schriftliche Bestätigung,
* Bestätigung per E-Mail oder Nachrichtendienst,
* mündliche Vereinbarung,
* oder durch Aufnahme der Arbeiten.

3. Grundlage der Leistung ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung.


4. Arbeiten, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.


5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Auftragserteilung alle ihm bekannten relevanten Informationen mitzuteilen.

 

 


§3 Fachgerechte Ausführung und Entscheidungsgrundlage

1. Haus & Hof Krause führt die vereinbarten Arbeiten nach fachlicher Einschätzung, Erfahrung und den anerkannten Regeln der Technik aus.


2. Der Auftraggeber erkennt an, dass handwerkliche Leistungen abhängig von vorhandenen Gegebenheiten, Materialien und örtlichen Bedingungen sind.


3. Empfehlungen, Hinweise oder Ausführungsvorschläge des Auftragnehmers erfolgen nach bestem Wissen und ersetzen keine Planung oder Fachplanung durch andere Gewerke, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

 

§4 Änderungen und Zusatzarbeiten

1. Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche Arbeiten oder ein geänderter Leistungsumfang, werden diese nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung berechnet.


2. Zusatzarbeiten können insbesondere entstehen durch:

* Änderungen durch den Auftraggeber,
* nicht erkennbare Gegebenheiten,
* zusätzliche Wünsche,
* notwendige Anpassungen.

 

3. Haus & Hof Krause informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Durchführung zusätzlicher Leistungen.

 


§5 Anzahlungen und Abschlagszahlungen

1. Haus & Hof Krause ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

 

2. Bei Aufträgen über 500,00€, umfangreichen Projekten oder erforderlichen Materialbeschaffungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme verlangt werden.

 

3. Bei größeren Projekten ist Haus & Hof Krause berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

 

4. Die Ausführung beginnt erst nach Eingang vereinbarter Zahlungen.

 

5. Werden fällige Zahlungen nicht geleistet, ist Haus & Hof Krause berechtigt, Arbeiten einzustellen oder Termine zu verschieben.

 

 

§6 Rechnungen, Zahlungsfrist und Zahlungsverzug


1. Rechnungen von Haus & Hof Krause sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rechnungen spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungserhalt vollständig zu bezahlen.

 

3. Entscheidend ist der tatsächliche Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Haus & Hof Krause.

 

4. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist Haus & Hof Krause berechtigt:

* eine Mahnung zu versenden,
* weitere Arbeiten einzustellen,
* weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen,
* Inkasso oder rechtliche Schritte einzuleiten.

 

5. Sämtliche zulässigen Kosten des Zahlungsverzugs trägt der Auftraggeber.

 

 

§7 Prüfung, Abnahme und Beanstandungen

1. Nach Fertigstellung wird die Leistung gemeinsam geprüft, soweit dies möglich ist.


2. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unmittelbar zu prüfen.


3. Beanstandungen sind möglichst direkt bei der Prüfung mitzuteilen, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.


4. Werden erkennbare Probleme festgestellt, erhält Haus & Hof Krause die Möglichkeit zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung.


5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.

 

 

§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber sorgt für:

* Zugang zum Arbeitsbereich,
* erforderliche Freiräume,
* Strom und Wasser, soweit notwendig,
* sichere Arbeitsbedingungen.

 

2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten von Haus & Hof Krause.

 

3. Zusätzlicher Aufwand durch Wartezeiten oder Behinderungen kann berechnet werden.

 

 

§9 Wetter und äußere Einflüsse

1. Außenarbeiten sind witterungsabhängig.

 

2. Bei ungeeigneten Bedingungen kann Haus & Hof Krause Arbeiten verschieben.

 

3. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

 


§10 Material und Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Haus & Hof Krause, soweit dies rechtlich möglich ist.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Materialien bis zur vollständigen Zahlung sorgfältig zu behandeln.

 

 

 

§11 Haftung

1. Haus & Hof Krause haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

2. Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Pflege oder Eingriffe durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

3. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

 


§12 Verbraucher-Widerrufsrecht

1. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.

 

2. Ein vorzeitiger Beginn der Arbeiten erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.

 

 


§13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

 

 


§14 Gerichtsstand und Recht

1. Es gilt deutsches Recht.

 

2. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit zulässig, der Sitz von Haus & Hof Krause als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

 

 

Haus & Hof Krause

Telefon: 0151 57 85 82 42

E-Mail: Info@haus-hof-krause.de

Anschrift: Talstraße 4, 57539 Roth-Oettershagen

!Jetzt Kostenloses Angebot Anfordern!

Kontrollkästchen*

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.